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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0 Geltung

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind für alle uns erteilten Aufträge allein verbindlich. Sie sind Grundlage aller Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichungen gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.2 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 Die Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Christian Rotzler/ CR-VISION nicht verändert werden. Weder Design-Originale noch Reproduktionen dürfen konventionell noch digital verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestim-
mung berechtigt Christian Rotzler/CR-VISION, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

2.4 Christian Rotzler/CR-VISION überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5 Christian Rotzler/CR-VISION hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken, in gedruckter, elektronischer oder dreidimensionaler Ausführung als Urheber genannt zu werden.

2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.0 Vergütung

3.1 Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) , sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Konzepte, Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Werden die Konzepte und Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Christian Rotzler/CR-VISION berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Nutzung von Konzeptteilen wird mit dem vollen Konzept-honorar veranschlagt.

3.4 Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Christian Rotzler/CR-VISION für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.0 Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Christian Rotzler/CR-VISION finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

5.0 Zahlung

5.1 Bei Aufträgen über € 5.000,– sind bei Anforderung angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

5.2 Wird ein Auftrag abgebrochen, so sind die erbrachten Vorleistungen zu bezahlen.

5.3 Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Zusätzliche Spesen jeder Art gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet. Bei Zahlungsschwierig-
keiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Aufträge (auch restliche Teile eines Auftrags) nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden (auch gestundeten) Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel oder Schecks, Barzahlung der Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

6.0 Sonstiges

6.1 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.2 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7.0 Korrektur

7.1 Korrekturen, die nicht von uns verschuldet sind, sei es infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder Änderungen des Textes, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach der dafür erforderlichen Arbeitszeit berechnet. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschliesslich der Kosten des Maschinenstillstandes, zu Lasten des Kunden. Für Druckfehler, die der Kunde in dem von ihm als druckfertig bezeichneten Abzug übersehen hat, haften wir nicht. Wird keine Übersendung eines Korrekturabzuges verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

8.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Christian Rotzler/CR-VISION behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Christian Rotzler/CR-VISION angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Christian Rotzler/CR-VISION auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Christian Rotzler/CR-VISION übergebenen Vor-
lagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Christian Rotzler/CR-VISION von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.0 Eigentumsvorbehalt

9.1 An Konzepten, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

9.2 Die Originale von Entwürfen und Reinzeichnungen, sowie Konzept-Handouts sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

9.3 Christian Rotzler/CR-VISION ist nicht verpflichtet, Layoutdateien, Autorendateien aus Multimediaanwendungen und 3D-Programmen, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Christian Rotzler/CR-VISION dem Auftraggeber solche Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Christian Rotzler/CR-VISION verändert werden.

9.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

9.5 Der Kunde darf über die Ware nur im Rahmen regelmäßigen Geschäftsverkehrs verfügen, insbesondere darf die Ware weder verpfändet noch Dritten zur Sicherheit übereignet werden. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Wird die Vorbehaltsware nach oder ohne vorhergehende Verarbeitung zusammen mit fremder Ware veräußert, tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes unserer Ware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 v. H., der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

9.6 Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen, soweit die Abtretung nicht durch uns angezeigt wird.

9.7 Verkauft der Kunde selbst unter Eigentumsvorbehalt, so behält er uns damit das Eigentum vor. Die Abtretung der Kaufpreisforderung wird dadurch nicht berührt. Der Kunde ist verpflichtet, uns sofort zu benachrichtigen, falls die Vorbehaltsware oder die abgetretene Forderung gepfändet oder sonst beschlagnahmt wird.

9.8 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 v. H., so geben wir nach unserer Wahl insoweit Vorbehaltsware frei. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

10.0 Unterlagen

10.1 Für Druckunterlagen jeglicher Art erlischt unsere Aufbewahrungspflicht nach 8 Wochen, es sei denn, wir haben mit dem Kunden eine abweichende Vereinbarung getroffen.

11.0 Aufrechnung – Zurückbehaltungsrecht

11.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, so stehen ihm die Leistungsverweigerungsrechte der §§ 320, 273 BGB nicht zu.

12.0 Haftung

12.1 Christian Rotzler/CR-VISION verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch Christian Rotzler/CR-VISION überlassene Vorlagen, Unterlagen, etc. sorgfältig zu behandeln. Christian Rotzler/CR-VISION haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

12.2 Sofern Christian Rotzler/CR-VISION notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Christian Rotzler/CR-VISION. Christian Rotzler/CR-VISION haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.3 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

12.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Christian Rotzler/CR-VISION.

12.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Christian Rotzler/CR-VISION nicht.

12.6 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Christian Rotzler/CR-VISION geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

13.0Anzuwendendes Recht – Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort ist Lörrach.

13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Alle Rechtsbeziehungen mit uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand zu beklagen, der durch Gesetz- oder Staatsvertrag begründet ist.

CR-VISION GmbH
Körnerstraße 14a
D-79539 Lörrach

Tel. +49 7621 - 424 96 16
Fax +49 7621 - 424 96 15

E-Mail mail_at_cr-vision.de
www.cr-vision.de

Geschäftsführer: Christian Rotzler
Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 719509

USt-IdNr. DE 322609098